Regeln für den Schulbetrieb nach den Osterferien (Stand: 03.05.2022)
- Auf dem Weg zur Schule in öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Schulbussen) bleibt die Maskenpflicht zunächst.
- Auf dem Schulgelände (Außen- und Innenbereiche) besteht aber keine Maskenpflicht mehr!
- Die Testpflicht besteht seit dem 13.04. nicht mehr.
- Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.
- Die Hygieneregeln (Lüften, Abstand halten usw.) gelten weiterhin als Empfehlung.
- NEU: ab 04.05. gelten neue Absonderungsregelungen: - Positiv getestete Personen müssen sofort in Absonderung. Die Isolation beträgt 5 Tage, falls die Person die letzten 48h symptomfrei war. Es muss keine Freitestung erfolgen.
- Für Kontaktpersonen gibt es grundsätzlich keine Absonderungspflicht mehr. Lehrkräfte und auch Schülerinnen und Schüler dürfen zur Schule kommen, auch wenn Haushaltsangehörige infiziert sind.
Die Schulleitung
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