Barrierefreiheit
Mustererklärung zur Barrierefreiheit
ABSCHNITT 1
OBLIGATORISCHE INHALTLICHE ANFORDERUNGEN
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Adolf-Schmitthenner-Gymnasium in Neckarbischofsheim ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums in Neckarbischofsheim.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit [xxx iv] vollständig vereinbar.
[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweisevi mit [xxx vii] vereinbar.
[Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit [xxx ix] vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]
[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind xi].
Unverhältnismäßige Belastung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird].
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen].
[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum xii] erstellt.
[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]
[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung xiii] überprüft].
Feedback und Kontaktangaben
[Geben Sie einen Link zu dem Feedback-Mechanismus an und beschreiben Sie den Feedback-Mechanismus, mit dem der öffentlichen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden können.]
[Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.]
Durchsetzungsverfahren
[Geben Sie einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren an und beschreiben Sie das Durchsetzungsverfahren, das bei nicht zufriedenstellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge in Anspruch genommen werden kann.]
[Nennen Sie die Kontaktangaben der zuständigen Durchsetzungsstelle].
ABSCHNITT 2
FAKULTATIVE INHALTE
Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:
- eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:
-
ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
-
Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;
-
- eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);
- das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;
- das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;
- einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;
- zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;
- sonstige für angemessen erachtete Inhalte.