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Impressum

07263/9181-0

Elternbeirat

Der Elternbeirat am ASG besteht aus:

  • Vorsitzender: Thomas Breuer
  • Stellvertreterung: Katja Uibelhoer, Anna Brunsch
  • Schriftführer: Marc Andre Funck
  • Kassiererin: Melanie Ohlheiser-Frank
Was ist eigentlich der Elternbeirat?

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der SchülerInnen einer Schule. Ihm gehören alle gewählten Klassen-ElternvertreterInnen und alle gewählten stellvertretenden Klassen-ElternvertreterInnen der Schule an.

Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden und tritt mindestens zweimal im Schuljahr (mindestens einmal je Schul-Halbjahr) zusammen.

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
  • Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen.
  • Gelegenheit zur Information / Aussprache schaffen.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, beraten und ggf. der Schule unterbreiten.
  • Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse.
  • Verständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten der SchülerInnen und der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule stärken.
  • Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
  • Vertretung der Interessen der Schule im Einvernehmen mit der Schulleitung beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit.
  • Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse.
  • Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung – soweit sie das Leben der Schule berühren.
  • Beratung von (geplanten) Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken (z.Bsp. Änderung des Schultyps, Teilung der Schule, Zusammenlegung mit einer anderen Schule, Durchführung von Schulversuchen).

Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben gibt sich der Elternbeirat eine Geschäftsordnung.

Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Der Elternbeirat wird von der Schule und vom Schulträger beraten und unterstützt. Er erhält alle notwendigen Informationen und Auskünfte von der Schulleitung.

Gesetzliche Grundlage: § 57 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg mit den Einschränkungen des Geltungsbereiches für Schulen in freier Trägerschaft § 2 Abs. 2